Information
Allgemeiner Hinweis zur PPWR mit Stand vom 28.7.2026
Wir befinden uns in der rechtlichen Klärung der verantwortlichen PPWR-Rollen und bereiten uns unter Hochdruck auf die PPWR-Vorgaben vor.
Unser Ziel ist es, ausschließlich PPWR-konforme Artikel zu erwerben und zu veräußern.
Kartonagen, die Sie bereits vor dem 12. August 2026 von uns bezogen haben und die sich derzeit in Ihrem Lagerbestand befinden, müssen nicht nachträglich an die Anforderungen der PPWR angepasst oder neu gekennzeichnet werden.
Hintergrund ist, dass die Anforderungen der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) grundsätzlich für Verpackungen gelten, die ab dem 12. August 2026 erstmals auf dem EU-Markt bereitgestellt bzw. in Verkehr gebracht werden.
Nach unserem derzeitigen Verständnis sind von Ihnen schon erworbene und eingelagerte Kartonagen vor diesem Stichtag in Verkehr gebracht worden. Das heißt u.a. auch, dass eine nachträgliche PPWR-Erzeugerkennzeichnung dieser Bestände nicht erforderlich ist.
Diese Ausführungen geben unsere Rechtsauffassung wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung.
Bitte beachten Sie, dass die Vorgaben um Durchführungsrechtsakte ergänzt und durch Leitlinien etc. konkretisiert werden kann.
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen MwSt. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Firmen und Gewerbetreibende.